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Spende,Schweiz,abgekürzter Zahlungsweg

Mein Mandant ist freischaffender deutscher Künstler und hat im Jahr 2017 bei einer Auktion in London ein Kunstwerk von sich ersteigern lassen. Der Versteigerungserlös wurde zu 70 % gespendet und zu 30 % an den Künstler ausbezahlt.Leistungsempfänger ist eine Stiftung aus der Schweiz. Diese stellte für den 70%igen Versteigerungserlös eine Spendenbescheinigung aus und überwies im Jahr 2018 den 30-%-Anteil an dem Künstler. Die Frage ist, ist die Spende als Sonderausgabe abzugsfähig und wenn ja, in welchem Jahr? Wie ist mit dem gesplitteten Erlös umzugehen? Mein Mandant ist Einnahmenüberschussrechner. Ist der 70-%-Anteil im Jahr 2017 zu versteuern und der 30-%-Anteil mit Geldfluss im Jahr 2018?
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