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Aufwandsentschädigung,steuerfrei,§ 3 Nr. 26 EStG

Unser Mandant hat eine Aufwandsentschädigung von einer Stiftung in Höhe von 2.000 EUR bezogen. Stellt diese Aufwandsentschädigung eine steuerpflichtige Einnahme i.S.d. EStG dar und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?
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