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Vermietung beweglicher Gegenstand,Vorsteuervergütungsverfahren

Wir haben eine GmbH mit Sitz in Berlin, die zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von bildgebenden Modalitäten (MRT, CT) und Zubehör (Software) für Veterinärmedizin.Die GmbH hat in Belgien ein Gerät gekauft, welches direkt bei dem belgischen Veterinärmediziner aufgestellt wird. Die Rechnung wird an die GmbH gestellt.Frage: Kann die GmbH sich die Vorsteuer wiederholen?Die GmbH vermietet das Gerät an den belgischen Veterinärmediziner.Frage: Wie muss die Rechnung gestellt werden?
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