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Bauleistungen,USt-1-TG-Bescheinigung,§ 13b Abs. 5 UStG

Unser Mandant, der nachhaltig Bauleistungen erbringt und dafür eine Bescheinigung „USt 1 TG“ vorliegen hat, saniert das private Wohnhaus eines Unternehmers (Tätigkeit Garten- und Landschaftsbau).Frage 1:Der Leistungsempfänger muss unserem Mandanten eine Bescheinigung USt 1 TG für die Voraussetzungen, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt, vorlegen, dass somit unser Mandant die Rechnung bzw. Leistung nach § 13b UStG abrechnen kann?Frage 2:Die Übertragung der Steuerschuldnerschaft findet doch auch nach § 13b Absatz 5 Satz 6 UStG statt, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird, oder?
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