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Reinigung,Leistung,§ 13b UStG

Eine Mandantin betreibt eine Reinigungsfirma und führt für einen Bauleister Reinigungstätigkeiten aus. Unsere Mandantin erbringt mit dieser an ihn erbrachten Leistung keine Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Sie reinigt quasi dessen Baustellen.Ihre Rechnung stellt sie mit dem Hinweis auf Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG aus. Ist dies korrekt? Nach unserer Auffassung erbringt sie Leistungen, die steuerbar und steuerpflichtig sind und bei denen im Rechnungsbetrag 19 % USt auszuweisen sind.
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