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Bauleistung,Bewässerungsanlage,Gartenbau

Ein Unternehmer, der in der Landschafts- und Gartengestaltung tätig ist, bedient sich eines Subunternehmers, der ebenfalls im Garten- und Landschaftsbau tätig ist, für die Lieferung und Verlegung einer Bewässerungsanlage (Beregnungsanlage) auf einem privaten Grundstück einer Privatperson. Diese Bewässerungsanlage ist wie folgt beschrieben: „Beregnungsanlage, versenkbar, mit automatischer Steuerung für Rasenflächen einschl. Nebenflächen, aus PE-HD-Leitungsrohren, ohne Gefälle für Sytementleerung in vorhandene Leitungsgräben verlegen; über Unterflur-Tropfbewässerung (220-V-Steckdosen müssen am geplanten Stationsort vorhanden sein)“. Dafür wurde ein Pauschalbetrag von ca. 2.000 € (netto) in Rechnung gestellt. Daneben wurden noch zusätzliche Arbeiten, wie Baumschnitt, Kletterrose roden, Efeu an Baum und Garage entfernen für einen Pauschalpreis von ca. 190 € (netto) in Rechnung gestellt. Handelt es sich hierbei um eine Bauleistung gem. § 13b UStG von dem Subunternehmer oder nicht? Muss die Rechnungslegung netto oder brutto erfolgen?
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