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Bauleistung,ausländischer Unternehmer,Steuerschuldnerschaft

Ein Mandant hat V+V-Objekte und möchte nun einen Handwerker aus Serbien beauftragen, in den Objekten Reparaturen durchzuführen. Worauf müsste er achten?Wenn der Handwerker in Serbien steuerlich gemeldet ist, wie müsste die Rechnung aussehen?Wie sieht es mit einer Freistellungsbescheinigung aus?
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