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Umkehr,juristische Person des privaten Rechts

Für einen gemeinnützigen Verein (Verein für körper- und geistig behinderte Menschen) ohne eigenen Geschäftsbetrieb arbeiten zeitweise Konduktoren aus Ungarn. In Ungarn ist diese Ausbildung zur konduktiven Förderung als Ausbildungsberuf und Heiltätigkeit anerkannt. In Deutschland gibt es dieses Berufsbild nicht. Der ungarische Konduktor stellt dem Verein unter der Angabe seiner ungarischen UStID Rechnungen mit dem Hinweis „Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“. Anfrage: Wie ist der Fall umsatzsteuerlich zu beurteilen? Muss der gemeinnützige Verein, umsatzsteuerbefreit, USt abführen? Und wenn ja, in welcher Höhe?
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