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§ 13b UStG,Schweiz

Mein Mandant, ein Physiotherapeut in Deutschland, behandelt Patienten nach der sogenannten Atlastherapie. Es handelt sich hier um eine Therapieform, die ein schweizerischer Unternehmer erfunden hat und vermarktet. Mein Mandant hat sich zu dieser speziellen Therapie ausbilden lassen.Er ist jetzt verpflichtet, einen Werbekostenbeitrag und einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag ist wie eine Art Franchisegebühr für die Nutzung des Therapiekonzeptes zu sehen, der Werbekostenbeitrag wird ihm für die Werbung in Facebook in Rechnung gestellt. Die Werbung wird durch das schweizerische Unternehmen veranlasst und meinem Mandanten von den Schweizern in Rechnung gestellt. Meine Frage lautet nun: Ist mein Mandant hier als Leistungsempfänger Steuerschuldner und muss 19 % Umsatzsteuer abführen? Ein Vorsteuerabzug würde entfallen, da er als Physiotherapeut steuerfreie heilberufliche Leistungen erbringt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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