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Bauleistungen,Leistungsempfänger,Steuerschuldner

Mandant A erbringt Bauleistungen für einen Unternehmer B aus Österreich. Das betreffende Grundstück liegt im Inland. A liefert und montiert eine Schrankenanlage. Unternehmer B legt A eine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus Österreich vor. A möchte eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen, da B keinen Nachweis erbringen kann, dass er Bauleister ist. B beruft sich auf § 13b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 UStG und verlangt eine Rechnung ohne Steuerausweis. Wer hat Recht?
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