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Umsatzsteuer,Lieferung und sonstige Leistung,Reverse-Charge-Verfahren

Zum nachfolgenden Sachverhalt benötigen wir Ihre fachliche Hilfestellung.Sachverhalt – SteuertatbeständeDiverse Kunden in EU-Ländern bzw. Drittländern erhalten eine vorkonfigurierte/angepasste Hardware (Firewall) zugesendet, um sich in das Netzwerk eines Auto-/Autoteilezulieferers einloggen zu können. Zusätzlich wird dafür die VPN-Verbindung eingerichtet und eine Wartungspauschale berechnet.1. Lieferung Hardware ins EU-Ausland bzw. Drittland2. sonstige Leistung ins EU-Ausland bzw. Drittland1. Lieferung in ein EU-Land oder Drittland – Versendung von Hardware (Firewall) durch Paketdienst (UPS)a) Lieferung in ein EU-Land – Innergemeinschaftliche Lieferung (USt-ID-Nr. des Kunden ist bekannt)– Überprüfung der Unternehmereigenschaft durch Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, z.B. auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern– Nachweis, dass die Ware ins EU-Land gelangt ist – Vermerk auf der Rechnung „innergemeinschaftliche Lieferung“ Frage zu 1 a)Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn der Nachweis, dass die Ware ins EU-Land gelangt ist, nicht vollständig ist?b) Lieferung in ein Drittland – steuerfreie Ausfuhrlieferung– Warenwert unter 1.000 Euro, dadurch keine elektronische Zollanmeldung (ATLAS)– Empfängerländer z.B. Schweiz, Paraguay, Brasilien, Ägypten, USA, Taiwan, Kuwait– Nachweis, dass die Ware ins Drittland gelangt ist– Vermerk auf der Rechnung: „steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 4 Nr. 1 UStG“Fragen zu 1 b)Ist der Nachweis der Unternehmereigenschaft über eine Unternehmerbescheinigung des für das Drittlandsunternehmen zuständige Finanzamt zu führen?Reicht für Schweizer Kunden auch der Nachweis, dass die schweizerische UID (Unternehmensidentifikationsnummer) geprüft wurde?Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn der Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht vorliegt?Muss auf der Rechnung die Steuernummer des Leistungsempfängers angegeben sein? 2.Sonstige Leistung in ein EU-Land oder Drittland – Einrichtung bzw. Wartung einer VPN-Verbindunga) Sonstige Leistung in ein EU-Land (Leistungsempfänger hat seinen Sitz in einem EU-Land bzw. verwendet die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen EU-Landes)– Übergang der Steuerschuldnerschaft – reverse charge (USt-ID-Nr. des Kunden ist bekannt)– Überprüfung der Unternehmereigenschaft durch Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer– Vermerk auf der Rechnung „Reverse Charge“ oder „Übergang der Steuerschuldnerschaft“ Frage zu 2 a)Gilt ausnahmslos für alle EU-Länder das Reverse-Charge-Verfahren für eine sonstige Leistung dieser Art?b) Sonstige Leistung in ein Drittland – Leistungsempfänger hat seinen Sitz in einem Drittlandb1) Schweiz/Liechtenstein – Übergang der Steuerschuldnerschaft – reverse chargeFrage zu 2. b1)Reicht für Schweizer Kunden auch der Nachweis, dass die schweizerische UID (Unternehmensidentifikationsnummer) geprüft wurde?b2) – Rechnung in andere Drittländer – Ort der Sonstigen Leistung ist das Drittland, somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar– Vermerk auf der Rechnung, z.B. „im Inland nicht steuerbare Leistung“Fragen zu 2. b2)Ist der Nachweis der Unternehmereigenschaft über eine Unternehmerbescheinigung des für das Drittlandsunternehmen zuständigen Finanzamtes zu führen?Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn der Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht vorliegt?Wer kann verbindliche Auskunft erteilen, ob die Sonstige Leistung ggf. im Empfängerland steuerbar und steuerpflichtig ist bzw. eine steuerliche Registrierung erfolgen muss?Wäre ein erster Ansprechpartner die Auslandshandelskammer des jeweiligen Landes?Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die Registrierung im Empfängerland unterbleibt?
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