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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Betriebsaufspaltung

Sachverhalt: Unser Mandant hat eine bestehende Betriebsaufspaltung. Seine GmbH betreibt ein Heizungsbauunternehmen, das Besitzunternehmen verpachtet das Anlagevermögen an die GmbH und erzielt damit gewerbliche Einkünfte.Der Mandant hat eine Fotovoltaikanlage auf seinem Haus, die entsprechend der Quote Wohnfläche privat/betriebliche Nutzung zu ca. 1/3 dem Besitzunternehmen zugeordnet wurde.Die Fotovoltaikanlage soll nun erweitert werden.Frage: Ist der Mandant aufgrund der Betriebsaufspaltung Bauleistender mit der Folge, dass er eine Rechnung gem. § 13b UStG für die Erweiterung der Fotovoltaikanlage verlangen muss?
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