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Vorsteuererstattungsverfahren,Reparaturen,§ 13b UStG

Eine GbR, die ausschließlich Wohnungsvermietungen hat, bekommt von einer polnischen Firma eine Rechnung mit dem Vermerk, dass die Gesellschaft die Umsatzsteuer schuldet und an das dt. FA abzuführen hat.Die polnische Firma hat Reparaturen durchgeführt und Stundenlöhne und Material berechnet.Ist die Gesellschaft als Unternehmer im ustl. Sinne anzusehen, dann müsste sie die Umsatzsteuer für das polnische Unternehmen in Deutschland abführen.Eine Personengesellschaft in Deutschland beauftragt einen österreichischen Unternehmer mit der Lieferung und Montage von Möbeln. Da die Möbel Österreich nicht verlassen, ist die Umsatzsteuer von dem Unternehmer in Österreich abzuführen und die in Deutschland ansässige Gesellschaft kann die Umsatzsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren zurückholen. Oder können Sie mir eine andere Möglichkeit erklären?
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