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Spanien,Sonstige Leistung,Vermittlung

Sachverhalt:Die A-AG (deutscher Unternehmer) schließt mit dem spanischen Makler eine Tippgebervereinbarung.Auf Basis dieser Vereinbarung erhält die A-AG von dem spanischen Makler für die Weiterleitung der Daten von Kauf-/Verkaufs-Interessenten einer in Spanien belegenen Immobilie eine Provision.Die Vermittlungsleistung des Grundstückskaufs/-verkaufs in Spanien erbringt der spanische Makler selbst.Fragen:1. Wie ist die Tippgeberleistung von der A-AG an den spanischen Makler umsatzsteuerlich zu beurteilen?2. Welche Umsatzsteuer-Deklarationspflichten sowie Anforderungen an die Rechnungstellung über die Tippgeberleistung bestehen seitens der A-AG, sofern insoweit keine umsatzsteuerbare Tippgeberleistung im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf/-verkauf in Spanien anzunehmen ist?
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