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Bauleistungen,Bauträger,Bauleister

Dem Bauunternehmer GT liegt von Seiten seines Auftraggebers eine gültige §-13b-Bescheinigung vor. Der Auftraggeber ist „gemischt“ als Bauträger oder Bauleister tätig.Ist es mit der Bescheinigung möglich, dass GT immer – unabhängig von der Tätigkeit des Auftraggebers – mit § 13b UStG abrechnen darf, oder muss er auf Aufforderung des Auftraggebers eine Rechnung mit 19 % USt erstellen?
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