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Bauleistung,500 ?,Handlanger

Fall: Mandant arbeitet als selbständiger Handwerker im Bereich Dachdeckerarbeiten u. ä. Hilfsarbeiten bei Bauleistungen. Er rechnet seine Arbeitszeiten nach Stunden ab und stellt sie dann in Rechnung. Bei anderen Handwerkern stellt er diese gem. § 13b UStG ohne MwSt in Rechnung. Sofern es sich nicht um direkte Bauleistungen, sondern nur um reine Handlangerleistungen handelt, stellt er die MwSt in Rechnung. Jetzt hat ein Dachdecker, für den er tätig war, sich bei einer Rechnung, die knapp unter 500,00 € lag, beschwert, dass er die MwSt in Rechnung gestellt hat. Er bezog sich auf die Kleinbetragsregelung gem. § 13b UStG, wonach bei Beträgen bis 500,00 € grundsätzlich keine MwSt berechnet werden sollte. Wie ich jetzt nachgelesen habe, sieht die Finanzverwaltung das etwas anders.Frage: Wann und für welche Leistungen muss der Mandant die MwSt in Rechnung stellen? Darf er überhaupt von § 13b UStG Gebrauch machen, wenn er nur als sog. Subunternehmer für den Dachdecker oder andere Bauunternehmer tätig wird?
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