- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Abzinsung und vGA
- Abzugsfähigkeit von Zinsen
- Anteilsveräußerung GmbH, Verlustvorträge, Stille-Reserven-Klausel, § 8c KStG
- Betriebsausgabe Steuererklärungskosten GmbH
- Darlehen an insolvente Schwester-GmbH
- Darlehen verdeckte Gewinnausschüttung
- Darlehensverzicht / Einlage Gesellschafter
- Eigenkapitaleinlage von Komplementär-GmbH an KG als vGA ?
- Gewinnausschüttung
- GmbH Betriebsprüfung steuerlicher Ausgleichsposten Organschaft
- GmbH-Anteile
- Heilung einer verunglückten Organschaft
- Kapitalerhöhung GmbH gegen Sacheinlage
- KSt Guthaben bei Liquidation
- Leistungen des Geschäftsführers an die GmbH
- Liquidation einer GmbH
- Pensionszusage
- Pensionszusage
- Pensionszusage
- sind Mitgliedsbeiträge steuerpflichtig
- Spenden
- Steuerliches Einlagenkonto
- Teilwertabschreibung
- Tiefgaragensanierung durch Mieter
- unentgeltliche Produktwerbung einer gemeinnützigen Organisation
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Verkauf GmbH Anteile aus der GmbH heraus
- Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG
- Verlustvortrag
- Verlustvortrag
- Verlustvortrag bei unterjährigem Gesellschafterwechsel
- Verrechnungspreise bei inländischen Holdingstrukturen
- vGA, Geschäftsführergehälter
- Wegfall Verlust § 8c KStG, Verrechnung Kapitalrücklage mit Verlustvorträgen
- § 8 C KstG
- Überschuldung Verlustvorträge
Mit Übernahme eines neuen Mandates sind folgende Problemfälle aus den Vorjahren aufgetaucht, die bitte zu würdigen wären:Sachverhalt 1: Die E-GmbH hat bis zum 15.08.2008 drei Gesellschafter (B: 26% (seit 01/07), H: 37% (seit 01/99), R: 37% (seit 01/99)). Zum 15.08.2008 tritt ein neuer Gesellschafter ein und übernimmt von allen bisherigen Gesellschaftern Anteile. Die neuen Beteiligungsverhältnisse lauten wie folgt (B 10,95%, C 50,89%, H 19,08%, R 19,08%). Im VZ 08 entstand ein Verlust i.H.v. 31 TEUR, im VZ 09 betrug der G.d.E. 19 TEUR, zum 31.12.2009 wurde ein steuerlicher Verlust i.H.v. 12 TEUR festgestellt. Im VZ 2010 betrug der G.d.E. 2,5 TEUR. Zum 15.04.2010 ist Gesellschafter C jedoch wieder komplett ausgeschieden. Der steuerliche Verlust auf den 31.12.2010 wurde mit 8,5 TEUR festgestellt.Fragen:1. Liegt mit dem Austritt des Gesellschafter C im April 2010 ein Fall des § 8c KStG vor und hätten die noch bestehenden Verlustvorträge wegfallen müssen?2. Wenn es ein Fall des § 8c KStG wäre, dieser Vorgang jedoch nicht in der KSt-Erklärung angegeben wurde, welche Korrekturmöglichkeit hätte das Finanzamt (der Verlustfeststellungsbescheid ist weder vorläufig noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung)Sachverhalt 2: Die gleiche Gesellschaft hatte ein festgestelltes steuerliches Einlagekonto i.H.v. 40 TEUR auf den 31.12.2008. Weiterhin bestand ein Verlustvortrag aus Vorjahren i.H.v. 4 TEUR und der laufende Verlust auf 2008 i.H.v. 31 TEUR. Gem. Beschluss der Gesellschaft wurde die Kapitalrücklage in der Form aufgelöst, dass sie zunächst mit dem Verlustvortrag verrechnet und der Restbetrag an die Gesellschafter ausgezahlt wird. In der Bilanz des Jahres 2009 sind alle Verlustvorträge verschwunden, die Kapitalrücklage auch. Lt. Finanzamt wurde aber ein steuerliches Einlagekonto auf den 31.12.2009 i.H.v. 35 TEUR festgestellt.Frage: Kann eine Kapitalrücklage mit einem Verlustvortrag verrechnet werden? Gibt es ggfs. unterschiedliche Ausweismöglichkeiten bzw. -verpflichtigungen zwischen HB und StB?
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!