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GmbH hat Verlustvortrag. Nicht mitarbeitender und lästiger Gesellschafter hält 25,75 % am Stammkapital. Verlustvortrag ca. € 200.000 €. Anteile werden verkauft zum gleichen Zeitpunkt an eine Privatperson (5%) und eine GmbH. Neugesellschafter haben keine Verbindung miteinander und auch nicht zu den verbleibenden Gesellschaftern. Die GmbH ist der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens und verspricht sich dadurch eine Mandatssicherung, die Privatperson arbeitet über seinen Arbeitgeber mit der GmbH eng zusammen und verspricht sich eine Ausweitung des Geschäfts. Kann eine solche Übernahme dennoch schädlich sein hinsichtlich § 8 c KStG im Hinblick auf gleiche Interessen?
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