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Eine Mandantin von mir hat in 2012 eine Gewinnausschüttung von € 30.000,00 getätigt. Der ausschüttbare Gewinn zum 31.12.2011 betrug 0,00 €. Das festgestellte steuerliche Einlagenkonto € 310.000,00. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wurde dem Gesellschafter gem. § 27 Abs. 3 KStG bescheinigt. Der Vorgang ist bilanziell korrekt gebucht. In der Feststellungserklärung wurde der Abgang nicht dargestellt. (übersehen). Der Feststellungsbescheid ist rechtskräftig. Das Finanzamt möchte eine Kapitalertragsteueranmeldung haben. Wie ist die Rechtslage?
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