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A und B sind Gesellschafter der AB GmbH und je zur Hälfte am gez. Kapital von 25 EUR beteiligt (2x 12,5 EUR). Kapital am 31.12.2012 = 01.01.2013: 25 EUR Stammkapital, 10 EUR Gewinnvortrag, -20 € Jahresfehlbetrag 2012 = 15 €, die Hälfte wäre also 7,5 €.A verkauft seinen Anteil mit Wirkung zum 01.01.2013 an B für 12,5 € (also zum Wert seiner Einlage). Verlustvorträge auf den 31.12.2012: KSt = 20 €, GewSt = 30 €. Stille Reserven im Anlagevermögen usw. sind praktisch keine vorhanden.Fragen: In welcher Höhe gehen unter Berücksichtigung der Stille-Reserven-Klausel die Fehlbeträge nach § 8c KStG unter? Ist mittlerweile geklärt, ob der Verlustuntergang verfassungsgemäß ist?
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