- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Abzinsung und vGA
- Abzugsfähigkeit von Zinsen
- Anteilsveräußerung GmbH, Verlustvorträge, Stille-Reserven-Klausel, § 8c KStG
- Betriebsausgabe Steuererklärungskosten GmbH
- Darlehen an insolvente Schwester-GmbH
- Darlehen verdeckte Gewinnausschüttung
- Darlehensverzicht / Einlage Gesellschafter
- Eigenkapitaleinlage von Komplementär-GmbH an KG als vGA ?
- Gewinnausschüttung
- GmbH Betriebsprüfung steuerlicher Ausgleichsposten Organschaft
- GmbH-Anteile
- Heilung einer verunglückten Organschaft
- Kapitalerhöhung GmbH gegen Sacheinlage
- KSt Guthaben bei Liquidation
- Leistungen des Geschäftsführers an die GmbH
- Liquidation einer GmbH
- Pensionszusage
- Pensionszusage
- Pensionszusage
- sind Mitgliedsbeiträge steuerpflichtig
- Spenden
- Steuerliches Einlagenkonto
- Teilwertabschreibung
- Tiefgaragensanierung durch Mieter
- unentgeltliche Produktwerbung einer gemeinnützigen Organisation
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Verkauf GmbH Anteile aus der GmbH heraus
- Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG
- Verlustvortrag
- Verlustvortrag
- Verlustvortrag bei unterjährigem Gesellschafterwechsel
- Verrechnungspreise bei inländischen Holdingstrukturen
- vGA, Geschäftsführergehälter
- Wegfall Verlust § 8c KStG, Verrechnung Kapitalrücklage mit Verlustvorträgen
- § 8 C KstG
- Überschuldung Verlustvorträge
Die A-GmbH hat der B-GmbH ein Darlehen zu üblichen Zinskonditionen, jedoch ohne jegliche Sicherheiten gewährt. An der A-GmbH sind die Gesellschafter A, B und C beteiligt, an der B-GmbH sind die Gesellschafter A und B beteiligt. Die B-GmbH geht in Insolvenz, das Darlehen an die A-GmbH kann nicht mehr zurückbezahlt werden. Das Darlehen wurde vor der Krise auch nicht fällig gestellt bzw. zurückbezahlt. In der Steuerbilanz der A-GmbH wird nun das gewährte Darlehen mittels einer Teilwertabschreibung auf 1,00 EUR abgeschrieben.Bei der Einkommensermittlung im Sinne der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird diese Einkommensminderung außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzugerechnet, da die Darlehensgewährung auf das Gesellschafterverhältnis zurückzuführen ist. Ist es zutreffend, dass es sich hierbei um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt mit der Folge, dass diese den Gesellschaftern A und B bei der B-GmbH im Ergebnis zuzurechnen ist? In der B-GmbH hingegen bleibt die hier ausgewiesene Verbindlichkeit in voller Höhe stehen, da das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Ausbuchung der Verbindlichkeit bei Insolvenzbeendigung als Ertrag müsste dann bei der Einkommensermittlung gekürzt werden und würde im Ergebnis Einlagen der Gesellschafter A und B darstellen? Wie beurteilen Sie insgesamt den Sachverhalt hinsichtlich der Teilwertabschreibung bei der A-GmbH und den hieraus resultierenden Konsequenzen bei allen Beteiligten für den Fall, dass die Insolvenz a) nicht abgeschlossen wurde und b) abgeschlossen ist, ohne dass das Darlehen zurück bezahlt wurde.
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!