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Ein Einzelunternehmen wurde in eine GmbH umgewandelt. Das Restkapital wurde als Darlehensgabe der Ehefrau gebucht und auch ein entsprechender Darlehensvertrag geschlossen. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen, je nach Ertragskraft, auf das Kono des Einzelunternehmers. 1) Ist es schädlich, dass die Rückzahlung nicht auf das Konto der Ehefrau gebucht wurde? 2) Sollte es schädlich sein, welche steuerlichen Folgen ergeben sich hinsichtlich der Zinsaufwendungen und einer verdeckten Einlage bzw. Ausschüttung?
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