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Eine GmbH hat sowohl bei der Körperschaft- als auch bei der Gewerbesteuer Verlustvorträge in Höhe von x00.000 €. Nun ist ein Kapitalgeber gefunden der sich in Höhe von xx0.000 € atypisch Still beteiligen will für eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10%. Die bisherige Verlust-GmbH führt ihr bisheriges Geschäft fort, wird aber Gewinne erwirtschaften. Ist der Verlustvortrag bei der Körperschaftsteuer und bei der Gewerbesteuer durch die atypisch stille Beteiligung gefährdet? Kommt man zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei der KSt und GewSt?
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