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Außenprüfung Finanzamt - Jahresabschlüsse einer GmbH werden geprüft Die Höhe der Betriebsausgaben für die Abschlusskosten wird beanstandet. Der BPer möchte für den Prüfungszeitraum (2011 - 2013) die Steuerberaterkosten für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und gesonderte Feststellung nicht als Betriebsausgabe zu lassen (§ 10 KStG). Handelsrechtlich sind die Aufwendungen Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Sind die Steuerberaterkosten für diese Steuererklärung (KSt, GewSt) vollabzugsfähige Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn?
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