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Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer de X-GmbH hatte siet ca. 25 Jahren eine Pensionszusage seiner X-GmbH. Diese war mit einer Rückdeckungsversicherung ausfinanziert. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kündigte die Rückdeckungsversicherung. Das Guthaben aus der Verischerung wurde dem Gesellschafterverrechnungskonto gutgeschrieben. Die Lohnsteueraußenprüfung stellte in Höhe des erdienten pastservices Arbeitslohn fest. Ist auf Grund der gekündigten Rückdeckungsversicherung die zugehörige Pensionsrückstellung erfolgswirkam aufzulösen?
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