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An der A-GmbH (Stammkapital TEUR 50 - voll eingezahlt) ist der Gesellschafter A zu 100% beteiligt. An der ABC-GmbH (Stammkapital TEUR 200 - voll eingezahlt) ist der A zu 42% und die B und C zu je 29% beteiligt. Bei der ABC-GmbH soll eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals iHv. TEUR 50 vorgenommen werden in dem die A-GmbH in die ABC-GmbH als Sacheinlage eingebracht wird. Der A will die nominell TEUR 50 demnach übernehmen als neue Anteile. Nach der Einlage wären die Anteile demnach A: 53,60%, und B und C je 23,2%. Welche Voraussetzungen sind notwendig um diese Erhöhung mit Sacheinlage vorzunehmen?
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