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Die A-GmbH kauft die B-GmbH im Jahr 2014 für 10 Mio. € und finanziert den Kaufpreis mit einem Bankdarlehen. Der Zinssatz ist unstrittig fremdüblich. Frage: Sind die Zinsen bei der A-GmbH zu 100 % abzugsfähig? Hat sich an der Rechtslage in 2015 etwas geändert? Abwandlung: Die Gesellschafter der A-GmbH (vier Gesellschafter je 25%) leihen der A-GmbH je 2,5 Mio. € zu fremdüblichen Konditionen. Fragen: Sind die Zinsen bei der A-GmbH zu 100 % abzugsfähig? Hat sich an der Rechtslage in 2015 etwas geändert? Würde sich an der Abzugsfähigkeit der Zinsen etwas ändern, wenn der Zinssatz nicht fremdüblich wäre?
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