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Die A-GmbH wird mit Wirkung zum 30.6.2015 an einen neuen Gesellschafter verkauft. Da mehr als 50% der Anteile veräußert werden, geht der Verlustvortrag der GmbH von T€ 200 unter. In 2015 macht die GmbH voraussichtlich T€ 100 Gewinn, wovon auf das erste halbe Jahr T€ 60 entfallen und auf die zweite Jahreshälfte T€ 40. Frage: Gelingt noch eine anteilige Verlustnutzung? Muss eine Zwischenbilanz auf den 30.6. erstellt werden, so dass die bis dahin angefallenen Gewinne von T€ 60 noch mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können oder können in 2015 keine Verluste mehr anteilig genutzt werden?
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