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vorweggenommene Werbungskosten

Folgender Sachverhalt: Das Haus der verstorbenen Mutter M soll zukünftig vermietet werden und wird dafür umfangreich renoviert. Auftraggeber der Renovierungen ist der Sohn S (Sohn und Alleinerbe). Das Haus wird in Erfüllung des Vermächtnisses (es wurde explizit das Haus als Vermächtnis benannt) auf die beiden minderjährigen Kinder des S (Enkel der M) übertragen. Die beiden Kinder werden zukünftig die Vermieter der Immobilie sein. Können alle Kosten vollumfänglich als Werbungskosten der Vermietung berücksichtigt werden, auch wenn die ersten Rechnungen auf den Namen des Sohns lauten?
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