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Nießbrauch,Vorbehaltsnießbrauch,AfA

Eheleute mit drei Kindern haben sich mit Ehe- und Erbvertrag im Jahr 2009 gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Im Laufe der Ehe wurden gemeinsam mehrere Immobilien erworben. Im Familienkreis wurde festgelegt, welche der Immobilien an das jeweilige Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergehen soll. Vor Beurkundung ist der Vater verstorben. Mit notarieller Urkunde wurde der Wille des Verstorbenen vollzogen und die Immobilien nach seinem Tod von der Ehefrau als Alleinerbin auf die Kinder übertragen. Eine Immobilie wurde gegen Nießbrauchvorbehalt für die Mutter übertragen. Kann die Mutter im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die volle Abschreibung aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Immobilie geltend machen?
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