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Kauf Immobilie,Vermietung

Die Mutter hat im handschriftlichen Testament verfügt, dass sie ihrem Kind A eine Immobilie schenkt unter der Auflage, dass das Kind A ein Jahr nach ihrem Ableben an das Kind B einen Betrag in Höhe von 125.000,- € zahlen muss. Die Immobilie hat mehrere Wohnungen, diese werden vermietet, bis auf eine Wohnung, für die sich die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht bis zum Tod hat einräumen lassen. Die 125.000 € wurden im Rahmen der Schenkung des Grundstücks als Anschaffungskosten in der Anlage V aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Nach 20 Jahren ist die Mutter jetzt verstorben und das Kind A hat 125.000,- € an das Kind B ausgezahlt. Ist es richtig, dass die Anschaffungskosten bereits mit Schenkung aktiviert und abgeschrieben werden durften, oder hätten die Anschaffungskosten erst jetzt mit der Auszahlung 20 Jahren nach der Schenkung von der Mutter aktiviert werden dürfen? Wenn das Kind A jetzt ein Darlehen für die Auszahlung des Betrages aufnimmt, sind die Zinsen hierfür Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Nach dem Tod der Mutter renoviert das Kind A die Wohnung, um sie danach zu vermieten. Sind die Kosten für die Renovierung (z.B. Fussbodenerneuerung) der Wohnung als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar? Die Anschaffungskosten einer Küche für diese Wohnung sind unstrittig im Rahmen der Abschreibung als Werbungskosten absetzbar, da diese der zukünftigen Vermietung dient? (Die alte Küche wird rausgerissen und durch eine neue ersetzt.) Können die Kosten für die Entrümpelung der Wohnung von der Mutter als Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung angesetzt werden, da diese Wohnung zukünftig zu Wohnzwecken vermietet wird? Anderer Fall: Das Kind A hat von seinem Vater vor zehn Jahren ein Zweifamilienhaus mit Nießbrauch zu Gunsten des Vaters geschenkt bekommen. Im ersten Stock wohnt das Kind A und hat dem Vater bis zu seinem Tod Miete gezahlt. Im Erdgeschoss hatte der Vater Büroräume, die er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit (Landesgeschäftsführer eines Vereins) für einen Verein (ohne Entgelt/Miete) genutzt hat. Nach dem jetzigen Tod des Vaters möchte das Kind A die Wohnung im Erdgeschoss sanieren und wieder als Wohnung herrichten, um diese dann zu Wohnzwecken zu vermieten. Sind die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen im Erdgeschoss als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sowie Sanierungsarbeiten für das gesamte Haus – nach Tod des Vaters, aber noch vor Abschluss des Mietvertrages – anteilig für das Erdgeschoss als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar? Ergänzende Frage: Für ein 100%iges Vermietungsobjekt wurde zur Anschaffung des Kaufpreises ein Darlehen aufgenommen. Die Schuldzinsen sind Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. 10 Jahre später wird ein 2. Darlehen zu Renovierungszwecken aufgenommen. Wenn das Darlehens nicht im vollen Maße für die Renovierung genutzt werden muss, wird mit dem Rest des Darlehens eine Sondertilgungen für das 1. Darlehens (zur Anschaffung der Immobilie) vorgenommen. Die Schuldzinsen des 2. Darlehens sind in voller Höhe Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung?
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