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Verkauf,Wohnung

Unser Mandant hat im Jahr 2021 (23.06.2021) eine Eigentumswohnung erworben, welche dann auch vermietet wurde ab Fertigstellung (17.08.2021) Für 2021 und 2022 wurden entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Verlust 2021 und 2022) . Im Jahr 2023 (30.04.2023) wurde die Wohnung verkauft. Im Rahmen der Veranlagung wurden nun die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht berücksichtigt und der Bescheid für 2021 geändert. Lt. Finanzamt liegt keine Einnahmeerzielungsabsicht vor. Die Wohnung wurde nur aus persönlichen Gründen veräußert ( Eigentümergemeinschaft..... gutes Angebot zur Veräußerung). Gibt es Ihrerseits hier Argumente bzw. Rechtsprechung dazu, dass die Einkünfte trotz der „kurzfristigen“ Veräußerung anerkannt werden?
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