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vermögensverwaltende,GbR

Unser Mandant A besitzt 4 Vermietungsimmobilien und plant mit Investor B die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Dazu ergeben sich verschiedene steuerliche Fragestellungen und Fragen im Hinblick auf das beste Vorgehen bei der Gründung. Grundsätzlicher Ansatz: Gründung vermögensverwaltende Gesellschaft durch Aufnahme Gesellschafter und Zahlung ins Privatvermögen, aber: in jeglicher Hinsicht offen für steueroptimierte Gestaltung. Sachverhalt: Unser Mandat A hat in der letzten 3 Jahren 4 Vermietungsimmobilien erworben, aktueller Verkehrswert ca. 4 Millionen Euro. Diese sind aktuell noch mit Verbindlichkeiten in Höhe von 3 Millionen Euro belastet. Mandant A möchte nun mit einem Investor B eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft gründen. Dazu soll B eine Ausgleichszahlung von 500.000 Euro in das Privatvermögen unseres Mandanten A leisten. Angedacht ist vorerst die Gründung einer GbR, vorbehaltlich steuerlich günstigerer Optionen. Hierzu ergeben sich grundlegend folgende Fragestellungen: 1. Wie geht man steueroptimiert bei der Gründung vor: erst die Gründung der Gesellschaft und dann Einlage der Immobilien und Ausgleichszahlung oder die Gründung einfach durch Aufnahme des neuen Gesellschafters? Hätte dies steuerlich unterschiedliche Folgen? 2. Grundsätzlich dürfte Grunderwerbsteuer für 2 Mio. € anteiliger Erwerb bei Investor B anfallen. Gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, diese zu vermeiden? 3. Löst der anteilige Verkauf von mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren bei Mandant A den gewerblichen Grundstückshandel aus? Welche steuerlichen Folgen würden sich für A durch einen gewerblichen Grundstückshandel ergeben? Hat dies ggf. auch Auswirkungen auf die neue Gesellschaft? Denn zwingendes Ziel bei Gründung einer GbR wäre die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs nach 10 Jahren. 4. Der anteilige Verkauf wäre für A steuerpflichtig nach § 23 EStG. Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn A und B die Gesellschaft dadurch gründen, dass A die Immobilien mit (Mehr-)Wert 1 Mio. € einbringt und B 1 Mio. € an Liquidität in die Gesellschaft, also ohne Ausgleichszahlung in das Privatvermögen? Entstehen dabei steuerliche Folgen für A? Welche Auswirkungen hätte diese Gestaltung auf einen gewerblichen Grundstückshandel bzw. die Grunderwerbsteuer? Könnte der vorläufige private Liquiditätsbedarf des A iHv 500.000 Euro dann durch ein Darlehen der Gesellschaft an ihn gedeckt werden, ohne dass es zu negativen steuerlichen Auswirkungen kommt? 5. Gibt es Möglichkeiten einer (Muster-)Gestaltung, bei der möglichst wenig Steuern bei allen Beteiligten anfällt? Für Anregungen in dieser Richtung wäre ich Ihnen dankbar.
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