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AfA,Anschaffungskosten,Vorweggenommene Erbfolge

Sachverhalt: Die Mutter hat ihren beiden Töchtern T1 und T2 ihre selbst genutzte Immobilie unter Einräumung eines Wohnrechts entgeltlich übertragen. Der Kaufpreis betrug 2016 150.000 €. Von diesem wurde das kapitalisierte Wohnrecht in Abzug gebracht. Nettokaltmiete 7.200 € p.a. x 9,915 (73-jährige Frau) = 71.388 €, so dass ein Restkaufpreis von 78.612 € zu leisten war. Laut Urkunde wurde Folgendes festgelegt: „Im Innenverhältnis sind sich die Käufer darüber einig, dass die Käuferin zu 2. T1 von diesem Betrag 20.000 € zu zahlen hat und die Käuferin zu 3. T2 den Rest. Sie stellt ihre Schwester im Innenverhältnis von weiteren Ansprüchen frei.“ In 03/2023 ist die Mutter verstorben und die Immobilie wird ab 05/2023 von den Geschwistern vermietet. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung? Der G+B-Anteil wird auf 60.000 € geschätzt.
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