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Instandhaltungsmaßnahmen Gebäude,AHK-Erhaltungsaufwendungen,§ 6 EStG

Mein Mandant ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses schon seit vielen Jahren. Dieses wird vollumfänglich vermietet und generiert zu versteuernde Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung. An diesem Mehrfamilienhaus sollen nun Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 450 T€ durchgerührt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: – Dämmung der Außenfassade – Abriss der maroden Balkone und Neuinstallation neuer leicht größerer Balkone – An den Wohnungen innen wird nichts verändert. Sind diese Maßnahmen sofort abzugsfähige Instandhaltungen oder neue Anschaffungskosten, welche über die AfA steuerlich geltend gemacht werden können?
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