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Umwidmung,Darlehen

Meine Frage bezieht sich auf die Umwidmung eines bisher privat veranlassten Darlehens in ein betrieblich veranlasstes Darlehen. Meine Mandantin hatte zur Begleichung von Erbschaftsteuerschuld im Jahr 2020 ein Darlehen i.H.v. 1.000.000 € aufgenommen. Der Zinssatz des Darlehens betrug 0,9 %, die Zinsfestschreibungsfrist zehn Jahre. Meine Mandantin beabsichtigt den Erwerb eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet werden sollen. Die Anschaffungskosten werden voraussichtlich 5 Mio. € betragen. Zur Finanzierung des Kaufpreises benötigt meine Mandantin ein Bankdarlehen i.H.v. 1.000.000 €. Die restliche Kaufpreissumme kann meine Mandantin aus Eigenmitteln bezahlen. Die finanzierende Bank bietet meiner Mandantin an, anstelle eines neuen Darlehens, für das zurzeit ein Zinssatz in Höhe von rund 4,3 % p.a. zu zahlen wäre, das alte Darlehen zur Begleichung der Erbschaftsteuerschuld umzuwidmen, um die Aufnahme eines neuen Darlehens zu einem wesentlich höheren Zinssatz zu vermeiden. Würde eine solche Umwidmung steuerlich anerkannt werden?
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