Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vermietung,Absicht

Der Stpfl. Vermietete eine ETW - die Einkünfte wurden unter §21 EStG erklärt. In Jahre 2020 (3/2020) zog der seinerzeitige Mieter aus. Der StPfl/Eigentümer renovierte die Wohnung bis 9/2020. dann wurde die ETW an seine Tochter zu einem üblichen Mietpreis und mit übliche Mietvertrag vermietet. Der Est-Bescheid erging wie erklärt - keine Vorbehalt der Nachprüfung. Ab 1/2021 hat der StPfl. Sodann die ETW seiner Toichter unentgeltlich zur Verfügung gestellt - bis heute auf Zahlung einer Miete verzichtet Frage: ist es denkbar, dass diese unentgeltliche Vermietung ab 1/2021 zu neuen Tatsachen führt - also das FA den Est-Bescheid des Jahres 2020 aufhebt und die nicht unerheblichen Renovierungskosten im Jahre 2020, die nach dem Auszug des damaligen Mieters als WK nicht anerkennt, weil die ETW in 2020 nur 3 Monate entgeltlich an die Tochter vermietet wurde und ab 1/2021 unentgeltlich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen