Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 21 EStG,§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG,Abzug von Schuldzinsen

Sehr geehrte Damen und Herren, die Erblasserin ist verstorben, im Nachlass befanden sich u. a. 4 Eigentumswohnungen, die insgesamt für eine Kreditverbindlichkeit als Sicherheit dienten. Sie hat Ihrer Enkelin aufgrund einer testamentarischen Verfügung eine Eigentumswohnung vermacht unter der Auflage, dass sie die anteiligen Kreditverbindlichkeiten, die auf den gesamten Objekten Lasten anteilig übernimmt. Die Schuldzinsen waren bei der Erblasserin als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Wenn das Vermächtnis erfüllt wird, d.h. das Grundstück übertragen wird und die Enkelin nur im Innenverhältnis zum Alleinerben die Schuldzinsen und Darlehenstilgung übernimmt - ohne dass der Kredit aufgeteilt wird und auf die Enkelin als Darlehensschuldnerin übertragen wird - kann Sie dann die Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Vermietung und Verpachtung abziehen? MfG
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen