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Vermietung,Ferienwohnung,Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor: Es existiert ein Haus, welches als "Hotel" genutzt wird. Es werden einzelne Appartments an wechselnde Nutzer vernietet. Die Zimmer sind voll eingerichtet und werden durch den Betreiber gereinigt. Weitere Serviceleistungen werden nicht angeboten (Frühstück etc.) Es liegen keine Dauermietverträge vor. Die Nutzung kann aber auch mal über einen Monat dauern (Monteurzimmer). In der Regel aber mehr als Ferienwohnung genutzt. (Luftkurort) Handelt es sich um eine Vermögensverwaltende Tätigkeit und somit V+V Einkünfte, oder liegt eine gewerblich geprägte Tätigkeit vor? Wie würde sich eine zusätzliche Dienstleistung (Frühstücksservice) auswirken? Der Umsatz im Kalenderjahr liegt unter den Grenzen von §19 UStG. Vielen Dank für die Einschätzung
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