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§ 82b EStDV,Verteilung von Erhaltungsaufwand auf fünf Jahre im Erbfal

Mandantenehepaar hat Nießbrauch an einem Mehrfamilienhaus. Eigentümer sind die beiden Kinder. Im Jahr 2018 ist ein größerer Erhaltungsaufwand entstanden, der nach § 82b EStDV auf 5 Jahre 2018-2022 verteilt wurde. In 2021 ist die Ehefrau verstorben, der Ehemann führt den Nießbrauch fort. Wie ist mit den restlichen Erhaltungsaufwendungen zu verfahren? Die restlichen Aufwendungen belaufen sich Anfang 2021 auf ca. 11.000,00 €. 1/5 der Aufwendungen € 5.500,00 wären für 2021 als Ausgaben wieder anzusetzen. Ist durch den Tod der Ehefrau der Gesamtbetrag von 11.000,00 anzusetzen bzw. nur 5.500 € und vom Restanteil der Ehefrau 2.750 € zusätzlich oder bleibt es bei dem Gesamtbetrag von 5.500 € für 2021 sowie 5.500 € für 2022 wo nur der Witwer noch den Nießbrauch hat?
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