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vermögensverwaltende GmbH & Co. KG,§ 15a EStG

An einer gewerblich entprägten GmbH & Co. KG ist B als alleiniger Kommanditist beteiligt. 1) Kann B jederzeit Entnahmen tätigen, solange die GmbH & Co. KG über Bankguthaben verfügt? 2) Gibt es bei den oben beschriebenen Entnahmen des B Unterschiede im Handelsrecht (Handelsbilanz) und Steuerrecht (Anlage V)? § 15a EStG greift bei der Anlage V ja nicht.
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