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Vermietung,Abfindung

Sachverhalt: Die A-GmbH & Co. KG vermietet eine Bestandsimmobilie seit über zehn Jahren. Die Gesellschaft ist entprägt und erzielt Einkünfte aus V+V (Alternative: gewerbliche Einkünfte). Im Jahr 01 zahlt sie dem gewerblichen Mieter X 800.000 € Entschädigung, damit dieser die Immobilie vorzeitig räumt. Der Betrag setzt sich aus nachweislichen Kosten für entgangenen Gewinn, Mietereinbauten und zukünftigen Mehrkosten zusammen. Die A-GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Gebäude abzureißen und ein neues zu errichten. Der Abriss und Neubau soll spätestens in 03 beginnen. Frage: Können die 800.000 € bei der A-GmbH und Co. KG als sofort abzugsfähige Werbungkosten (Alternative: Betriebsausgaben) abgezogen werden, oder stellen diese Herstellungskosten des Gebäudes dar (wahlweise weitere Lösungen)?
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