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Wohnrecht,Entgeltlichkeit,Mietvorauszahlung

Mandanten (Eheleute) möchten den Eltern der Frau in einem Haus ein Wohnrecht eintragen lassen. Die Eltern/Schwiegereltern haben zum Kauf des Hauses den Eheleuten ein Darlehen gegeben, 100.000 €. Dieses Darlehen würde zum Erwerb des Wohnrechts gegengerechnet. Frage: Kommt es hier ggf. zu einem privaten Veräußerungsgeschäft durch den Verkauf und die Eintragung? Oder ggf. andere sonstige Einkünfte?
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