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§ 20 UmwStG,Partnerschaftsgesellschaft

Sachverhalt: A und B sind mit 25 % und 75 % Partner der AB Partnerschaftsgesellschaft, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt (Kfz-Prüfingenieure). Der A möchte aus der Partnerschaftsgesellschaft austreten. Der A erhält vom B für die Übernahme des Anteils von 25 % einen Kaufpreis. Der B möchte die Geschäftstätigkeit in der neu zu gründenden B-GmbH ohne Aufdeckung stiller Reserven fortführen. Dazu möchte der B 100 % der Vermögensgegenstände und Schulden in die neue B-GmbH einbringen. Frage: Wie kann der B die Vermögensgegenstände und Schulden aus der AB Partnerschaftsgesellschaft (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) in die B-GmbH einbringen? Ist dies rückwirkend zum 01.01.2020 möglich? Falls dies nicht möglich ist, alternativ: Der A tritt aus der Partnerschaftsgesellschaft aus. Die AB Partnerschaftsgesellschaft wird dann zum Einzelunternehmen des B, da nur noch der B als Gesellschafter verbleibt. Der B trägt dann sein Einzelunternehmen ins Handelsregister ein (optiert zu Einkünfte aus Gewerbebetrieb statt selbständiger Tätigkeit). Dann wäre eine Umwandlung des Einzelunternehmens in die GmbH ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich?
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