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§ 34 EStG,Einkünfte aus Nachzahlungen für mehrjährige Tätigkeit,Tarifbegünstigung außerordentlicher Einkünfte

Unser Mandant ist Fotograf und selbstständig tätig. Er hat Einnahmen von der Bild und Kunst (Bild und Kunst ist vergleichbar mit der Gema, nur für Künstler). Diese betreffen rückwirkend die letzten zehn Jahre. Die Einnahmen hat er im Jahr 2018 einmalig ausbezahlt bekommen. Fallen diese Einnahmen unter den § 34 EStG bzw. können diese so steuerlich behandelt werden wie außerordentliche Einkünfte?
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