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Arbeitszimmer,gemeinsame Nutzung

Die Eheleute X haben im Jahr 2018 ein Haus gekauft und modernisiert (EM und EF je 50 % Anteil). EM ist Freiberufler und arbeitet ausschließlich im Arbeitszimmer im eigenen Haus, EF ist Lehrerin. Sie nutzt dieses Arbeitszimmer ebenfalls für Korrekturarbeiten und Unterrichtsvorbereitung. Wie und mit welchen Anteilen kann das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer steuerlich verwertet werden? Mit welchem Anteil wird es bei EM Betriebsvermögen und kann ggf. aufgrund seines nur hälftigen Anteils die BV-Eigenschaft vermieden werden (Grenzen § 8 EStDV)?
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