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§ 4 EStG,notwendiges BV

Mandant hat seit 2006 in Einliegerwohnung seine Physio-Praxis, dezentrale Lage. Mitte des Jahres 2019 mietet er ein in der Innenstadt belegenes Ladengeschäft/Praxis an. Mandant arbeitet alleine, versucht vergeblich, Mitarbeiter zu finden. Er verkleinert die Praxis in seiner Einliegerwohnung. Bleibt die verkleinerte Einliegerwohnung-Praxis steuerlich abzugsfähig, da er angibt, hier Privatpatienten und ältere Patienten (die in örtlicher Nähe sind + vermutlich nicht in die angemietete Praxis kommen würden) zu behandeln?
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