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nebenberufliche Einkünfte,Drittland,Reverse Charge

Der Mandant ist Professor und berät eine private Universität in Kairo. Die Uni ist auch Trägerin einer Uni in Berlin. Seine Beratung betrifft die Qualität und Ausgestaltung der Lehre und Forschung, der Lehrpläne, er betreut Masterarbeiten und ist an Prüfungen beteiligt, teilweise Betreuung der Studierenden im Rahmen der Bachelor- und Masterarbeiten. Er hält keine Vorlesungen. Für diese Nebentätigkeit erhält er zweimal jährlich eine Vergütung aus Kairo (anteilig 1/3 für Berlin und 2/3 für Kairo). Wie ist diese Vergütung in Deutschland zu versteuern? Gibt es den „Übungsleiter-FB“? Ist die Tätigkeit umsatzsteuerfrei?
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