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§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG,§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG,R 4.2 Abs. 9 EStR,Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen

Ausgangssituation: Unsere Mandanten betreiben eine krankengymnastische Praxis als GbR. Im Betriebsvermögen befinden sich die Räumlichkeiten, in welchen bisher die Praxis betrieben wurde. Jetzt verlegen unsere Mandanten ihre Praxis in andere Räume und wollen diese vermieten, z.B. an einen Hörgeräteakustiker. Führt dies zu einer Zwangsentnahme der Räume? Bei Bilanzierung ist ohne ausdrückliche Entnahmehandlung die Qualifizierung als gewillkürtes BV möglich. Bei Freiberuflern ist die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen stark eingeschränkt.
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