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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 42 AO,§ 138 BGB,§ 722 BGB,Gewinnverteilung bei einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

Ein Freiberufler (75 Jahre alt) hat noch einen Anteil (5 %) am Architekturbüro zusammen mit seinem Sohn (95 %). Die Gewinnverteilung erfolgt in Abweichung von der Beteiligungshöhe nach dem Verhältnis der erarbeiteten Aufträge. In den letzten Jahren hat der Sohn deutlich mehr entnommen als der Vater – gleichzeitig wurden ihm deutlich weniger Gewinnanteile zugewiesen. Jetzt soll der Anteil vom Vater auf den Sohn unentgeltlich übertragen werden. Der Sohn hat in den letzten Jahren 400.000,00 € mehr entnommen als sein Vater. Spielt das ertragsteuerlich oder erbschaftsteuerlich eine Rolle?
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